Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 27.05.1997 - 6 E 3255/95 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer die Übernahme von sich aus dem temporären Aufenthalt von Bürgerkriegsflüchtlingen in Deutschland ergebenden Kosten beinhaltenden Verpflichtungserklärung; Rechtmäßigkeit einer Geltendmachung des Anspruchs hinsichtlich der Erstattung öffentlicher Mittel für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hessen (Leitsatz)
§ 84 AuslG
(Zur Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs gemäß AuslG 1990 § 84 sowie zu seinem Umfang im Falle einer bedingten oder befristeten Verpflichtungserklärung)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89
Bürgschaftsverträge
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 27.05.1997 - 6 E 3255/95
Eine Verpflichtungserklärung im Sinne des § 84 Abs. 1 AuslG ist nichtig, wenn der Schuldner sich aufgrund von Unerfahrenheit zur Abgabe der Verpflichtungserklärung hat bestimmen lassen, wenn er damit eine weit über seiner wirtschaftlichen Leistungskraft liegende Belastung übernommen hat, dabei keine eigennützigen Ziele verfolgt und über die Risiken der Verpflichtung nicht angemessen aufgeklärt worden ist (vgl. BVerfG Beschl. V. 19.1.1993 - 1 BvR 567/89 -, NJW 1994, 36).